Landgasthaus Fischer Suthfeld

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 – HOTEL –  

  1. Geltungsbereich
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle in Zusammenhang für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels

             (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.

  1. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen, als Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels, wobei §540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  3. Darüber hinaus gelten jeweils die bei Vertragsschluss vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.
  1. Vertragsabschluss, – partner, Verpflegung
  2. Angebote sind freibleibend. Der Vertag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das Hotel des Landgasthaus Fischer GbR zustande. Dem Hotel des Landgasthaus Fischer GbR steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
  3. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf bestimmte Hotelzimmer. Sollten vereinbarte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder anderen Objekten zu bemühen.
  4. Vertragspartner sind das Hotel des Landgasthaus Fischer GbR und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel des Landgasthaus Fischer GbR gegenüber, zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner, für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Landgasthaus Fischer eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, das Landgasthaus Fischer unaufgefordert, spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, dass die Inanspruchnahme der Leistungen geeignet ist den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Landgasthauses Fischer in der Öffentlichkeit nicht zu gefährden. 

 

 

III.         Leitungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel des Landgasthaus Fischer GbR ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Hotelzimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Landgasthaus Fischer zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels des Landgasthauses Fischer GbR an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Ändert sich nach Vertragsabschluss die gesetzliche Mehrwertsteuer, so verändern sich die vereinbarten Preise entsprechend, sofern zwischen Vertragsabschluss und Leistung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt.
  3. Das Hotel des Landgasthaus Fischer kann seine Zustimmung, zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des  Hotel des Landgasthauses Fischer GbR oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Landgasthauses Fischer erhöht.
  4. Rechnungen des Hotels des Landgasthauses Fischer GbR ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel des Landgasthaus Fischer GbR kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Landgasthaus Fischer berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % bzw. Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Landgasthaus Fischer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Die Abrechnung erfolgt in der Währung EURO.
  6. Das Hotel des Landgasthaus Fischer GbR ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag vereinbart werden. Bei Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für Pauschalreisen, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  7. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel des Landgasthaus Fischer GbR berechtigt nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  8. Das Hotel des Landgasthaus Fischer GbR ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nr. 6 und/oder 7 geleistet wurde.
  9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtkräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels des Landgasthauses Fischer GbR aufrechnen oder mindern bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
  10. An Allen vom Kunden eingebrachten Gegenständen hat das Hotel des Landgasthaus Fischer GbR für seine Forderungen Pfandrecht.
  11. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotel Landgasthauses Fischer und gegen Berechnung mitgebracht werden.
  12. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Anreise 4 Monate, so hat das Hotel des Landgasthaus Fischer GbR für den Fall des Nachweises von zwischenzeitlich erfolgten Preisänderungen der üblichen Hotelpreise Anspruch auf angemessene Erhöhung der vereinbarten Preise.
  13. Individualgast – Rechnungen sind bei Abreise bar, mit EC – Karte oder mit einer der nachfolgenden akzeptierten Kreditkarten zu zahlen: Master-Card oder Visa-Card
  14. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit den betreffenden Unternehmen ein Kredit – Abkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Gutschein.- Leistungen vom Hotel an den Gast direkt ist nicht möglich.
  1. Rücktritt des Kunden (Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
  2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel des Landgasthauses Fischer GbR geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels des Landgasthauses Fischer GbR. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels des Landgasthaus Fischer GbR zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interesse des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  3. Sofern zwischen dem Hotel des Landgasthaus Fischer GbR und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt zum Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Landgasthauses Fischer auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt, in Textform gegenüber dem Landgasthaus Fischer ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV Nr. 1 Satz 3 vorliegt.
  4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel des Landgasthauses Fischer GbR die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  5. Dem Hotel des Landgasthauses Fischer GbR steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet folgende pauschalierte Stornierungskosten zu entrichten.

Bei langfristigen Buchungen, Messen und Großveranstaltungen:

*Stornierungen bis 6 Wochen vor Anreise sind kostenlos

*bei Stornierungen bis 4 Wochen vor Anreise, berechnen wir 30% des     Zimmerpreises

*bei Stornierungen bis 3 Wochen vor Anreise, berechnen wir 50% des Zimmerpreises

*bei Stornierungen bis 14 Tage vor Anreise, berechnen wir 80% des Zimmerpreises

*bei Stornierungen bis 5 Tage vor Anreise, berechnen wir 90% des Zimmerpreises

*Danach werden 100% des Zimmerpreises in Rechnung gestellt, wenn die Zimmer nicht anderweitig verkauft werden können.

 

 

 

Bei kurzfristigen Buchungen ( ab 14 Tage vor Anreise)

*Stornierungen bis 1 Tag vor Anreise bis 18 Uhr sind kostenlos, danach werden 80% des Zimmerpreises in Rechnung gestellt, wenn die Zimmer nicht anderweitig verkauft werden können.

Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

  1. Rücktritt des Hotels des Landgasthaus Fischer
  2. Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel des Landgasthaus Fischer GbR in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, von Vertrag zurückzutreten, wenn es Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmer vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Landgasthaus Fischer auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.
  3. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummer 6. und/oder 7. verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel des Landgasthaus Fischer GbR gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das  Hotel des Landgasthaus Fischer GbR ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  4. Ferner ist das Hotel des Landgasthaus Fischer GbR berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
  • Höhere Gewalt oder anderer vom Hotel des Landgasthaus Fischer GbR nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  • Hotelzimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht wurden
  • Das Hotel des Landgasthaus Fischer GbR begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels des Landgasthaus Fischer GbR in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organistationsbreich des  Hotels Landgasthaus Fischer GbR zurechnen ist.
  • Ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nummer 2 vorliegt.
  1. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels des Landgasthauses Fischer GbR entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. 

 

  1. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe im Hotel des Landgasthaus Fischer
  2. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Breitstellung bestimmter Zimmer.
  3. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab spätestens 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer im Voraus bezahlt wurde, hat das Hotel des Landgasthaus Fischer GbR das Recht, gebuchte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass er Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel des Landgasthaus Fischer GbR aus Klausel IV bleiben von der Regel unberührt.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel des Landgasthauses Fischer GbR spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel des Landgasthaus Fischer GbR aufgrund verspäteter Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 14 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel des Landgasthaus Fischer GbR kein oder ein wesentlicher niedriger Anspruch auf Nutzungsentgeld entstanden ist.

VII. Haftung des Kunden bei Schäden

  1. Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar des Hotels des Landgasthaus Fischer GbR, die durch ihn, durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter und sonstige Dritte verursacht werden.
  2. Das Landgasthaus Fischer kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen und Bürgschaften) verlangen.

VIII. Haftung des Hotel Landgasthaus Fischer

  1. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Landgasthauses Fischer GbR, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Hier insbesondere die Bereitstellung eines Hotelzimmers zur Beherbergung. (Bei dem anderen Vertrag bitte hier aufnehmen die Überlassung der in I 1 benannten Veranstaltungsräume). Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Landgasthaus Fischer nur auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Für Fahrzeuge, Sachen die in einem Fahrzeug belassen worden sind und auf lebende Tiere findet der Haftungsausschluss nach § 701 Abs. 4 BGB Anwendung.
  3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, auf Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Landgasthaus Fischer bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer wertbesteht, dem Lokalen Fundbüro Übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Landgasthaus Fischer GbR nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.
  4. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste, werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel des Landgasthaus Fischer GbR übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgeld die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossen.

 

Nichtrauchen im Hotel des Landgasthaus Fischer GbR

  1. Unsere Hotelzimmer und sämtliche Räume im Hotel des Landgasthaus Fischer sind Nichtraucherzimmer. Es ist daher ausdrücklich untersagt, sowohl in Flurbereichen des Hotels als auch in den Hotelzimmern, Frühstücksraum des Hotels, nebst angeschlossenen Bad-, Dusch- und Toilettenräumen zu rauchen. Im Falle einer Nichtbeachtung des buchenden Gastes/Gastgeber oder eine seiner Begleitpersonen, hat das Hotel des Landgasthaus Fischer GbR das Recht vom buchenden Gast/Gastgeber als pauschalen Schadenersatz, für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen, aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag von min. 150 Euro zu verlangen.
  2. Dieser pauschale Schadenersatz ist Höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel des Landgasthaus Fischer GbR einen höheren (Bsp. den etwaig anfallenden vollen Übernachstungspreis bei Doppelbelegung in der gebuchten Kategorie) oder der Gast/Gastgeber einen geringeren Schaden nachweist. Dies gilt auch für Grillen und offenes Feuer auf den Balkonen des Hotels des Landgasthaus Fischer GbR.
  1. Schlussbestimmungen
  2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsnahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels des Landgasthaus Fischer GbR.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftliche Sitz des Landgasthaus Fischer. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftliche Sitz des Hotels.
  5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrecht ist ausgeschlossen.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen für den Hotelaufnahmevertag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.